Als Reichspräsident konnten alle Deutschen ab 35 Jahren kandidieren. Es wäre also nach der Weimarer Verfassung auch eine Frau als Kandidatin und Präsidentin möglich gewesen. Vielleicht hätte eine Kandidatin auch Chancen gehabt, immerhin durften in der Weimarer Republik erstmals auch alle deutschen Frauen über 20 wählen (also waren ca. 50% der Wahlberechtigten weiblich). Da aber in den 14 Jahren, in denen die Weimarer Republik existierte, nie eine Frau als Präsidentschaftskandidatin aufgestellt wurde, waren alle Reichspräsidenten Männer.