1. Politik gestalten

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Urheber: Leonhard Lenz

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1. Politik gestalten

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© Digitale Lernwelten GmbH, erstellt mit Canva

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Kommen Ihnen diese Aussagen bekannt vor? Stimmt das denn wirklich? Kann man nichts machen? Wie denken Sie darüber, so aus dem Bauch heraus?

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Was sagen Sie?

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Politische Partizipation, also die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen, ist ein wesentlicher Grundpfeiler unserer Demokratie und kennt verschiedene Formen. Sie können also mitmachen und sich politisch beteiligen.

Aber wie?

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Brainstorm

Sammeln Sie mögliche Formen der Partizipation, die Sie schon kennen, in dem Textfeld.

Dagegen!

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Eine Form der Partizipation ist die Teilnahme an Demonstrationen. Doch wie weit darf Protest gehen? Was ist erlaubt und was nicht? Darf jeder alles sagen, was er will? 

Sehen Sie sich hierzu das Video an, das Ihnen Ihre Lehrkraft bereitstellt!

Material für Lehrkräfte

Link zum YouTube-Video „Querdenker-Demo: Eskalation in Kassel“

Folgen Sie dem Link zum Spiegel-TV-Video „Querdenker-Demo: Eskalation in Kassel“.

Hinweis: Der in seiner stilistischen Darstellung sehr einseitige Ton des Beitrags, wie er für Spiegel TV charakteristisch ist, kann von der Lehrkraft thematisiert werden. 

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Aufgabe


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Wer hat hier jetzt recht? Welche Gesetze liegen einer Demonstration eigentlich zugrunde?

Die Menschen in dem Video machen von drei Grundrechten Gebrauch, die im Grundgesetz festgeschrieben sind: 

  • dem Recht auf freie Meinungsäußerung
  • dem Demonstrationsrecht und 
  • dem Recht auf Widerstand zum Schutz der Verfassung.

Sehen Sie sich diese nun genauer an:

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Die konkrete Ausübung des Demonstrationsrechts wird in dem „Gesetz über Versammlungen und Aufzüge“ (Versammlungsgesetz) geregelt. Dazu gehört auch die Verpflichtung, eine Demonstration anzumelden: 

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Aufgabe

Ordnen Sie den Paraphrasen der Gesetzestexte die richtigen Artikel zu! 

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Aufgabe

Im Folgenden finden Sie unterschiedliche Situationen. Beurteilen Sie, ob die dort geschilderten Handlungen von den verschiedenen Grundrechten gedeckt sind! 

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Merkwissen – Heftereintrag

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Urheber: Digitale Lernwelten GmbH

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Übernehmen Sie die folgenden Informationen in Ihren Hefter! 

Zusammenfassung: Gesetzliche Grundlagen und Regelungen für Demonstrationen und die freie Meinungsäußerung

Demonstrationen bieten eine Möglichkeit der politischen Partizipation.
Rechtliche Grundlagen: 

  • Art. 5 GG: Recht auf freie Meinungsäußerung
  • Art. 8 GG: Demonstrations- und Versammlungsrecht
  • Art. 20 GG: Recht auf Widerstand zum Schutz der Verfassung

Das bedeutet, Bürgerinnen und Bürger dürfen

  • ihre Meinung ohne Zensur äußern, wenn sie nicht gegen Gesetze verstößt,
  • demonstrieren, wenn sie sich an die Gesetze halten, die Demonstration angemeldet ist und friedlich verläuft und keine Schäden verursacht werden,
  • sich dagegen wehren, wenn die Regierung und das Parlament Gesetze erlassen, die gegen die Verfassung verstoßen.
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Aufgabe

Zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele berufen sich die Demonstrierenden im oben gezeigten Video auf die eben behandelten drei Grundrechte sowie § 14 des Versammlungsgesetzes.

Beurteilen Sie vor diesem Hintergrund nun

  • das Verhalten der Demonstrierenden, die im Video gezeigt wurden,

    sowie
  • die Frage der Rechtmäßigkeit der Beendigung der Demonstrierenden durch die Polizei.

Sammeln Sie – wenn möglich mit einem Partner oder einer Partnerin – stichpunktartig Argumente im Textfeld. Diskutieren Sie Ihre Einschätzung im Klassenverband!

Sie haben die Wahl!

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Neben den Rechten, die Sie gerade kennengelernt haben, gibt es eine weitere zentrale Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, sich aktiv an politischen Prozessen zu beteiligen: die Wahlen. Im Folgenden sehen Sie sich das Wahlrecht genauer an.

Auch für das Wahlrecht sind die rechtlichen Grundlagen im Grundgesetz festgeschrieben – einen der Artikel kennen Sie bereits:

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Merkwissen – Heftereintrag

Hier sehen Sie das Wahlsystem noch einmal in einer Übersicht: 

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Urheber: Horst Frank

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Pers.Ver.Wahl.v4.svg

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Zusatzwissen

Wahlen in Sachsen

Wollen Sie sich vertieft über Wahlen in Sachsen informieren? Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen!

Aber habe ich nun die Wahl? Wahlalter und Wahlrecht

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Beim Wahlrecht muss man zwischen aktivem und passivem Wahlrecht unterscheiden: 

  • Das passive Wahlrecht (auch „Wählbarkeit“ genannt) ist das Recht, bei einer Wahl zu kandidieren und gewählt zu werden. Die Wählbarkeit ist an die Volljährigkeit gebunden und liegt bei 18 Jahren.
  • Das aktive Wahlrecht ist das Recht, wählen zu dürfen.
    Bei Bundestagswahlen liegt auch das aktive Wahlrecht bei 18 Jahren. Bei Europawahlen (ab 2024) und in manchen Bundesländern dürfen Jugendliche bei der Landtagswahl und bei Kommunalwahlen aber bereits mit 16 Jahren wählen gehen. 

Wie sieht es in Sachsen aus? Auch hier gibt es Diskussionen der politischen Parteien, das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre zu senken. 

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Aufgabe

Lesen Sie dazu einen Artikel des MDR

Beginnen Sie zugleich eine Mindmap zur Streitfrage, in der Sie sich Argumente, die im Text für und gegen eine Herabsetzung des Wahlalters genannt werden, notieren – diese werden Sie im Anschluss brauchen! Wenn Sie die Mindmap digital erstellen wollen, können Sie dieses Tool nutzen. Speichern Sie sich vorsorglich den Link, damit sie Ihnen nicht verloren geht, sollten Sie aus Versehen den Tab schließen. 

Und was denken Sie?

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Aufgabe

Diskutieren Sie den Sinn einer Herabsetzung des Wahlalters auch für die Landtagswahl Sachsen!

Arbeiten Sie Ihre Mindmap weiter aus und ergänzen Sie Argumente für und gegen eine Herabsetzung des Wahlalters für die Landtagswahl Sachsen. Wenn Sie weitere Inspiration brauchen, können Sie das folgende Video auswerten oder im Internet recherchieren. 

Noch nicht 18? Was nun?

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Derzeit liegt das Wahlalter auch in Sachsen noch bei 18 Jahren. Was kann ich sonst noch tun, um mich politisch zu beteiligen, auch wenn ich noch nicht 18 bin? Welche Möglichkeiten der politischen Partizipation es für junge Menschen noch gibt, erfahren Sie im Video „Wie kann ich politisch mitwirken: Mirko Drotschmann erklärt Formen der politischen Beteiligung“, das Ihnen Ihre Lehrkraft bereitstellt, ab 05:45.

(Hinweis: Im Video werden die Möglichkeiten der Partizipation am Beispiel des Bundeslands Thüringen erläutert – dies lässt sich jedoch auf Sachsen übertragen.)

Material für Lehrkräfte

YouTube-Link zum Video: „Wie kann ich politisch mitwirken | Mirko Drotschmann erklärt Formen der politischen Beteiligung“

Folgen Sie dem Link zum Video: „Wie kann ich politisch mitwirken | Mirko Drotschmann erklärt Formen der politischen Beteiligung“.

Hinweis: 
Ab 5:45 werden Jugendverbände, Schülervertretungen und Jugendgremien erläutert. 

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Möglichkeiten zur politischen Beteiligung für Jugendliche bieten also Jugendverbände, Schülervertretungen und Jugendgremien. 

Informieren Sie sich in einer arbeitsteiligen Gruppenarbeit über die verschiedenen Möglichkeiten. Lesen Sie dazu den jeweiligen Text und notieren Sie die wichtigsten Aspekte im Textfeld. Dann stellen Sie einander Ihre Ergebnisse vor! 

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Jugendverbände Schülervertretungen Jugendgremien

Jugendverbände

Unter einem Jugendverband versteht man einen organisatorischen Zusammenschluss von Jugendlichen mit gemeinsamen Interessen oder Zielen, die in ganz unterschiedlichen Bereichen tätig sind, zum Beispiel im Naturschutz, im Sport oder im sozialen Bereich. Klassische Jugendverbände wie die Pfadfinder, Sportverbände, Jugendfeuerwehren, religiöse Jugendgruppen oder politische Jugendorganisationen der Parteien (z. B. Junge Union, Jusos, Junge Liberale, Grüne Jugend) bieten Jugendlichen eine Vielzahl von Möglichkeiten, sich persönlich zu entwickeln, Fähigkeiten zu erlernen und gesellschaftlich Verantwortung zu übernehmen.

Jeder Jugendverband kann eine Mitgliedschaft im jeweiligen Stadt- oder Kreisjugendring beantragen. Ein Jugendring ist eine Art Dachverband oder Koordinationsstelle für Jugendorganisationen und Jugendverbände. Er dient als Plattform für den Austausch, die Koordination und die Interessenvertretung von verschiedenen Jugendgruppen. Ein Jugendring kann eine übergeordnete Organisation sein, die verschiedene Jugendverbände oder Jugendorganisationen auf regionaler, nationaler oder sogar internationaler Ebene zusammenbringt. Ein Jugendring vertritt oft die Anliegen und Interessen der Jugendlichen gegenüber staatlichen Institutionen, politischen Entscheidungsträgern oder anderen Organisationen. Der Kinder- und Jugendring Sachsen e. V. (KJRS) ist der Dachverband der Jugendverbände in Sachsen und vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen auf Landesebene.

Schülervertretungen

Über Schülervertretungen gibt es die Möglichkeiten, die Interessen von Schülerinnen und Schülern zu vertreten. Die Organe der Schülermitwirkung sind die Klassensprecher bzw. Jahrgangsstufensprecher, der Schülersprecher und der Schülerrat, der aus gewählten Vertretern der Schüler besteht. Der Schülerrat vertritt die Interessen der Schülerschaft gegenüber der Schulleitung und anderen Gremien. Der Schülerrat wählt aus seiner Mitte den Schülersprecher und ggf. weitere Mitglieder des Schülerausschusses. Der Schülersprecher ist die offizielle Sprecherperson der Schülervertretung und vertritt deren Interessen nach außen. In größeren Schulen kann ein Schülerausschuss gebildet werden, der aus Vertretern des Schülerrats besteht. Dieser Ausschuss arbeitet oft in verschiedenen Bereichen wie Bildung, Veranstaltungen oder Schulpolitik. Die Schülervertretung hat gemäß der Schülermitwirkungsverordnung in Sachsen ein Mitspracherecht in verschiedenen Belangen, wie zum Beispiel bei der Gestaltung des Schullebens, der Unterrichtsgestaltung, Schulveranstaltungen, Schulordnung und Schülerangelegenheiten. Auf überregionaler Ebene gibt es meist noch einen Stadtschülerrat (SSR) oder Kreisschülerrat (KSR) sowie den Landesschülerrat (LSR), der die Interessen der Schüler gegenüber der Landespolitik vertritt.

Jugendgremien

Außerhalb der Schule gibt es noch verschiedene Jugendgremien und -organisationen, die die Interessen junger Menschen vertreten und ihre Beteiligung an gesellschaftlichen Angelegenheiten fördern. In verschiedenen Städten und Gemeinden in Sachsen gibt es Kinder- und Jugendbeiräte. Diese Beiräte setzen sich aus gewählten Vertretern junger Menschen zusammen und haben die Aufgabe, die Interessen von Kindern und Jugendlichen auf kommunaler Ebene zu vertreten. Einige Städte in Sachsen haben zudem Jugendparlamente oder ähnliche Gremien, in denen Jugendliche ihre Meinungen und Vorschläge zu lokalen Themen äußern können. Diese Gremien dienen dazu, die Beteiligung junger Menschen an der kommunalen Politik zu stärken.

Jugendverbände Schülervertretungen Jugendgremien
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Gerade haben Sie von Schülerinnen- und Schülervertretungen gehört. Hören Sie nun einmal, was Christian Piwarz, der sächsische Kultusminister, Ihnen zu Partizipationsmöglichkeiten von jungen Erwachsenen sagt. 

§ Cc4BYNCSA
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Beurteilen Sie mit Blick auf sich selbst: Nehmen Sie die Aufgaben und die Verantwortung, welche Herr Piwarz jungen Erwachsenen im Bereich politischer Partizipation zuschreibt, wahr?

Tipp: „Wahrnehmen“ kann hier im zweifachen Wortsinn verstanden werden: 

  • Erkennen Sie die Aufgaben in Ihrem Umfeld? 
  • Beteiligen Sie sich aktiv? 

Wie sieht es bei Ihnen aus?

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Auf der Webseite der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Sachsen können Sie sich darüber informieren, welche Möglichkeiten der Beteiligung es speziell in Ihrer Kommune gibt.

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Zusatzaufgabe

Diskussion: Wahlpflicht in Deutschland

Die freie Wahl ist einer der fünf Wahlrechtsgrundsätze. Dazu gehört auch die freie Entscheidung, an einer Wahl teilzunehmen oder nicht. In manchen Ländern wie Italien gibt es eine sogenannte Wahlpflicht, die jeden wahlberechtigten Bürger zur Teilnahme an der Wahl verpflichtet. Auch in Deutschland gibt es Befürworter einer solchen Wahlpflicht, um eine zu geringe Wahlbeteiligung zu verhindern. 

Was denken Sie? Sollte eine Wahlpflicht in Deutschland eingeführt werden? 

Sammeln Sie – auch durch Recherche – Argumente, die dafür und dagegen sprechen, und diskutieren Sie Ihre begründete Meinung mit Mitschülerinnen und Mitschülern.