3. Heute ist nicht Weimar (oder?)

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Foto von POI von Pexels
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Urheber: POI

pexels

PD

Mit dem Wissen ĂŒber die Vergangenheit die Gegenwart genau beobachten

3. Heute ist nicht Weimar (oder?)

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Die Deutschen hatten 1922 keine Ahnung, dass sie in 11 Jahren in einer Diktatur leben, in 17 Jahren einen brutalen Angriffskrieg beginnen und in 23 Jahren verachtet, besetzt und ausgebombt sein wĂŒrden. HĂ€tten sie es ahnen können? Schwer zu sagen. Aber feststeht, dass wir heute einen großen Vorteil gegenĂŒber den Deutschen 1922 haben: Wir kennen ihre Geschichte. Und mit diesem Wissen können wir uns unsere Gegenwart anschauen und uns fragen: Könnte aus unserer Republik auch eine Republik ohne Republikaner werden? Gibt es die Anzeichen von Gefahr und sollten wir diese ernst nehmen? Leben wir in einer sichereren, stabileren Republik, die aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt hat?  

3.1 Terroristen

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Auch die BRD 2022 kennt Terrorismus. In den letzten Jahren haben immer wieder Terroristen Menschen getötet, mit dem Ziel, Angst und Schrecken zu verbreiten. Ziel solcher Taten sind nie nur die Opfer – ein bestimmter Politiker, 'die AuslĂ€nder', 'die UnglĂ€ubigen' – Ziel sind immer auch wir alle, die freiheitliche, offene, demokratische Gesellschaft dieses Landes. 

Der rechtsextreme Terrorismus in der Weimarer Republik richtete sich gegen die Republikaner, gegen die, die im demokratischen System unter den gegebenen Bedingungen etwas bewirken wollten. Es gelang diesem Terror, viele Republikaner Ă€ngstlich und mutlos zu machen. Die TĂ€ter waren dazu in der Lage, weil sie nicht allein waren. Sie hatten Organisationen, UnterstĂŒtzer, Sympathisanten. Das muss man im Hinterkopf behalten, wenn man heutigen Terrorismus untersucht.

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Kundgebung anlÀsslich des Halbjahrestags des Terroranschlags in Hanau am 19. Februar 2020 am 19. August in Hanau.
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Urheber: Leonhard Lenz

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Hanau_attack_memorial_protest_Hanau_2020-08-22_52.jpg

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Am 19. Februar 2020 ermordete ein Rechtsextremer neun Hanauer BĂŒrger in einer Shisha-Bar. Der TĂ€ter erschoss danach seine Mutter und sich selbst. Das Foto zeigt eine Kundgebung in Hanau am 22. August 2020, auf der der Opfer des Anschlags gedacht wurde.

Einschusslöcher in der TĂŒr zur Synagoge, JĂŒdische Gemeinde zu Halle (Saale)
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Urheber: Reise Reise

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Halle_Synagoge_T%C3%BCr_(01).jpg

Cc4BYSA

Am 9. Oktober 2019 erschoss ein Rechtsextremer in Halle (Saale) zwei Menschen. Der Mann versuchte zunĂ€chst, sich bewaffnet Zutritt zu einer Synagoge zu verschaffen, in der die jĂŒdische Gemeinde gerade Jom Kippur feierte. Als ihm das und der mutmaßlich geplante Massenmord an den anwesenden Juden nicht gelang, erschoss er eine Passantin und den Gast eines nahe gelegenen Döner-Imbisses. Das Foto zeigt die TĂŒr der Synagoge mit Einschusslöchern.

RegierungsprÀsidium Kassel
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Urheber: Walter LĂŒbcke

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bild_Dr._Walter_L%C3%BCbcke.jpg

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Am 1. Juni 2019 wurde der CDU-Politiker Walter LĂŒbke von einem Neonazi erschossen. Walter LĂŒbke hatte sich als RegierungsprĂ€sident fĂŒr die Aufnahme von GeflĂŒchteten eingesetzt und fremdenfeindlichen Positionen immer scharf widersprochen.

Terroranschlag Berlin 19. Dezember 2016: bilder vom Tag danach
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Urheber: Andreas Trojak

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Terroranschlag-Berlin-Breitscheidplatz-2016_(2)_(31731061626)_(square_crop).jpg

Cc2BY

Am 19. Dezember 2016 tötetet ein Islamist auf dem Berliner Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz 13 Menschen, indem er mit einem Lastwagen gezielt in die Menschenmenge fuhr.

Gedenktafel fĂŒr das Opfer des NSU Theodoros Boulgarides in der Trappentreustrasse in MĂŒnchen
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Urheber: Cholo 3

https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Nationalsozialistischer_Untergrund?uselang=de#/media/File:Gedenktafel_NSU_Boulgarides.JPG

Cc3BYSA

Die rechtsextreme Terrororganisation NSU ermordete zwischen 2000 und 2007 zehn Menschen, verĂŒbte zahlreiche Mordversuche, BombenanschlĂ€ge und RaubĂŒberfĂ€lle. Die Mordserie fiel erst auf, als 2011 die beiden hauptverantwortlichen Neonazis tot aufgefunden wurden.

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Aufgabe

Das Attentat auf Walter LĂŒbke

  1. Sehen Sie sich das Video unten an und/oder recherchieren Sie selbststĂ€ndig zum Mordfall Walter LĂŒbke. Beantworten Sie dann folgende Fragen:
    1. Wer war Walter LĂŒbke, was war seine politische Position/ZustĂ€ndigkeit?
    2. Wer waren die TĂ€ter, was wissen wir ĂŒber ihren Hintergrund (Gruppen, Strukturen, denen sie angehörten)?
    3. Warum wurde Walter LĂŒbke zum Ziel rechtsextremer Terroristen (Vermutungen, Aussagen der TĂ€ter)?
  2. „Terrorismus richtet sich nie nur gegen das Opfer.“ Erörtern Sie, gegen wen sich die Ermordung Walter LĂŒbkes noch richtete bzw. welche Botschaft die TĂ€ter mit ihrer Tat aussenden wollten.
  3. Vergleichen Sie die Ermordung LĂŒbkes mit der Ermordung Erzbergers. Gehen Sie dabei auch auf die Bedeutung der Tat fĂŒr die Gesellschaft ein.

3.2 Parteien gegen die Demokratie?

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Wahlplakat der neonazistischen Partei
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Urheber: Superikonoskop

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:III._Weg_H%C3%A4ngt_die_Gr%C3%BCnen.jpg

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Wahlplakat der rechtsradikalen Splitterpartei 'Der Dritte Weg', 2021

Parteien und ihre Politiker als Republikfeinde zu bezeichnen ist eine schwierige Angelegenheit. Denn Parteien sind ein wichtiger Bestandteil der demokratischen Meinungsbildung und des Streits um die richtige Politik. Sie dĂŒrfen und sollen andere Parteien, deren Politiker und die Regierung scharf angreifen und kritisieren. 

In der Weimarer Republik gab es aber Parteien (z. B. die DNVP), deren Ziel es nicht war, die Regierung zu einer anderen Politik zu drĂ€ngen oder sie abzulösen. Deren Ziel war es, das parlamentarische System selbst anzugreifen und zu lĂ€hmen und alle Verteidiger des parlamentarischen Systems als 'Feinde des Volkes' zu schmĂ€hen. Wenn wir harte und angriffslustige Politikeraussagen und Wahlplakate heute untersuchen, mĂŒssen wir uns also fragen: Wird hier der politische Gegner angegriffen oder wird der Gegner zum Feind erklĂ€rt und das parlamentarische System delegitimiert.

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Darstellung

Kontroverse Politikerzitate aus der BRD

„Aber wirkliche Demokratie gibt es im Kapitalismus so wenig wie in der DDR.“ – Sarah Wagenknecht (Die Linke) in einem Zeitungsinterview am 17.05.2010

„Herr PrĂ€sident, Sie sind ein Arschloch, mit Verlaub.“ – Joschka Fischer (GrĂŒne) in einer Bundestagssitzung am 18.10.1984 zum BundestagsvizeprĂ€sidenten

„Mindestlohn ist DDR pur ohne Mauer.“ – Guido Westerwelle (FDP), bei einer Bundestagsrede Ende 2007

„Wir mĂŒssen klar immer wieder darauf hinweisen, dass Merkel nicht das Problem ist, sondern dass sie der Kopf eines stinkenden Fisches ist 
 dass nicht nur Merkel weg muss, sondern dass das Merkel-System weg muss [
] und dieses Merkel-System sind sĂ€mtliche Kartellparteien, die es nicht gut mit diesem Land meinen.“ – Björn Höcke (AfD) in einer Rede vor Partiemitgliedern am 7.11.2018 in Bottrop

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Darstellung

Wann kann man eine Partei verbieten?

Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer AnhĂ€nger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeintrĂ€chtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefĂ€hrden, sind verfassungswidrig. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genĂŒgt alleine die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen hierfĂŒr nicht. Hinzukommen mĂŒssen eine aktiv kĂ€mpferische, aggressive Haltung gegenĂŒber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die Partei abzielt, sowie konkrete Anhaltspunkte dafĂŒr, dass ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.

freiheitlich demokratische Grundordnung: Die Grundlagen des politischen Systems der BRD, nach dem Bundesverfassungsgericht bestehen sie im Kern aus den Grund- und Menschenrechten, dem Demokratieprinzip und der Rechtsstaatlichkeit. 

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Aufgabe

Hetze oder Politik

  1. Bewerten Sie die einzelnen Zitate im Darstellungskasten 'Kontroverse Politikerzitate aus der BRD'. Halten Sie sie fĂŒr legitimen politischen Streit oder fĂŒr gefĂ€hrliche Hetze (die gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt werden sollte)? BegrĂŒnden Sie Ihre Bewertungen. 
  2. Beurteilen Sie die Grundlagen zum Parteienverbot im Darstellungskasten 9. Sind sie ausreichend, um die BRD vor einer Entwicklung wie in der Weimarer Republik zu schĂŒtzen?

3.3 Die Justiz

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Am 11. Juli 2018 endete nach ĂŒber fĂŒnf Jahren Verhandlung der NSU-Prozess am Oberlandesgericht MĂŒnchen. In diesem Prozess waren fĂŒnf UnterstĂŒtzer der 2011 verstorbenen Neonazis Böhnhardt und Mundlos angeklagt. Böhnhardt und Mundlos hatten zusammen zehn Menschen ermordet und zahlreiche andere Verbrechen begangen. Sie nannten sich den 'Nationalsozialistischen Untergrund' – NSU. Die Frage im Prozess war nun, inwieweit die angeklagten Helfer und UnterstĂŒtzer mit fĂŒr diese Taten verantwortlich waren und dementsprechend bestraft werden mĂŒssten. 

Im NSU-Prozess waren also Menschen angeklagt, die selbst nicht gemordet hatten. Ihnen wurde jedoch vorgeworfen, von den MordplĂ€nen gewusst und durch ihre Taten diese Morde aktiv und wissentlich unterstĂŒtzt zu haben. So etwas nachzuweisen, ist nicht einfach. Der NSU-Prozess erstreckte sich deshalb auch ĂŒber eine so lange Zeit. UnzĂ€hlige Zeugen mussten vernommen und Indizien in zehn MordfĂ€llen ĂŒberprĂŒft werden. Am 11. Juli ergingen dann die Urteile.

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Urheber: Henning Schlottmann (User:H-stt)

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Kein_Schlussstrich_5577.jpg

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Eine Demonstration am Tag der UrteilsverkĂŒndung, auf den Plakaten sind die Opfer des NSU zu sehen.

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Quelle

Die Urteile im NSU-Prozess

Das vollstĂ€ndige Urteil mit BegrĂŒndung finden Sie hier (Urteil auf S. 25–27). Zusammengefasst wurden verurteilt:

  • die Angeklagte Beate ZschĂ€pe wegen Mord in zehn 'tatmehrheitlichen' FĂ€llen sowie versuchtem Mord, schwerem Raub, Brandstiftung u. a. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.
  • der Angeklagte AndrĂ© Eminger wegen UnterstĂŒtzung einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und sechs Monaten.
  • der Angeklagte Holger Gerlach wegen UnterstĂŒtzung einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren.
  • der Angeklagte Ralf Wohlleben wegen Beihilfe zu Mord in neun FĂ€llen zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren.
  • der Angeklagte S. (Name geschwĂ€rzt) wegen Beihilfe zu Mord in neun FĂ€llen zu einer Jugendstrafe von 3 Jahren.
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Darstellung

Ausschnitt aus dem Artikel 'Was ist das fĂŒr ein Urteil?'

Hinweis: Den vollstÀndigen Artikel finden Sie hier.

[...] Kann dieses Ergebnis Frieden in der deutschen Gesellschaft stiften, kann es die Hinterbliebenen der zehn NSU-Mordopfer zumindest ansatzweise mit dem Staat versöhnen, der so viele Fehler gemacht hat? Oder hat sich hier, nach fĂŒnf Jahren akribischer Wahrheitssuche, das Versagen fortgesetzt? [...]

Die beeindruckende Leistung des NSU-Verfahrens war eine radikal detailverliebte Untersuchung der Taten der rechten Terrorgruppe. Mögen Umtriebe des Verfassungsschutzes, und das ist ein Skandal fĂŒr sich, weiter im Dunkeln liegen – die Verantwortung der NSU-TĂ€ter und -Helfer tut es nicht. Da konnte ZschĂ€pe so viel schweigen oder so wenig aussagen, wie sie wollte. [...]

Das Urteil irritiert. In Bezug auf Beate ZschĂ€pe war Götzl so hart wie allgemein erwartet, ersparte ihr lediglich die bei lebenslanger Haft ohnehin nur symbolisch zu verstehende Sicherungsverwahrung. Eminger hingegen, ein eingefleischter Neonazi, der mit seiner Gattin ĂŒber Jahre bis zum Schluss Kontakt zum NSU hielt, ein Intimus der Terroristen war, kommt mit einem kleinen Haftintermezzo davon. Und Schultze wiederum, fĂŒr den viele Beobachter eine BewĂ€hrungsstrafe erwartet hatten, muss ins GefĂ€ngnis. Weitere LĂ€uterung dĂŒrfte dort nicht ablaufen.

Diese Urteile sind bizarr. Sie erstaunen, weil der sechste Strafsenat des MĂŒnchner Oberlandesgerichts gezeigt hat, dass er in der Lage war, sich ein so kritisches wie genaues Bild des Komplexes NSU zu machen. [...]

Ein Anwalt der Nebenklage sagt nach der Verhandlung vor dem GerichtsgebĂ€ude, er sei wĂŒtend: Über Jahre habe er bei seinen Mandanten fĂŒr den Rechtsstaat geworben, diskutiert – und nun hĂ€tten die Angehörigen, die nicht mehr auf ein so gerechtes wie hartes Urteil hoffen mochten, recht behalten.

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Aufgabe

Was ist das fĂŒr ein Urteil?

  1. Vollziehen Sie die Bewertungen und Argumentationen des Artikels in eigenen Worten nach.
  2. Vergleichen Sie die Urteile im NSU-Prozess mit einem Urteil der Weimarer Justiz (letztes Kapitel, Darstellungen 18–20). Gehen Sie dabei auf Anklagepunkte, Argumentation der Richter und das Strafmaß ein.
  3. Beurteilen Sie den Ausgang des NSU-Prozesses. Beziehen Sie dabei sowohl Ihre Kenntnisse zur Weimarer Justiz als auch Argumente aus dem Artikel mit ein.
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Aufgabe

ZurĂŒck zum Anfang des Moduls: Lernen wir aus der Geschichte?

„Wir lernen aus der Geschichte, dass wir aus der Geschichte nichts lernen.“ – George Bernard Shaw (irischer Dramatiker)

Erörtern Sie den Satz oben. Nutzen Sie dafĂŒr Informationen aus dem gesamten Modul.