Stadtrecht

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Stadtrecht

Im Mittelalter gab es eine ganze Reihe von Privilegien und Rechten, die StĂ€dte von den Landesherren erhalten konnten, auf deren Gebiet sie lagen. Bei StĂ€dtegrĂŒndungen gingen die Landesherren oft freizĂŒgig mit der Erteilung solcher Privilegien um. In anderen FĂ€llen mussten sich die StadtbĂŒrger ihre Rechte blutig erkĂ€mpfen. 

Zentrale Stadtrechte waren z.B.

  • das Marktrecht (die Erlaubnis, MĂ€rkte abzuhalten),
  • eine eigene Gerichtsbarkeit (eigene Gerichte und Strafverfolgung),
  • das Befestigungsrecht (Recht, Mauern und Wehranlagen zu bauen).

Es gibt allerdings keinen festen Katalog an Rechten, die ein „Stadtrecht“ ausmachen. Vielmehr gibt es in praktisch jeder einzelnen Stadt eine eigene Geschichte des Stadtrechts.